Das Konzertevent: Walpurgis ruft!
Mit Einbruch der Dunkelheit verwandelt sich die Leuchtenburg in einen Hexentanzplatz. Teuflisch illuminiert erstrahlt das fast 800-jährige Gemäuer wie in einer anderen Welt. Erlebnisbegeisterte und Weltenwandler aus aller Herren Länder zieht es jährlich am 30. April zur Walpurgisnacht auf die Leuchtenburg. Dort, wo einer uralten Tradition gemäß beim Treff der Hexen aus der Ober- und Unterwelt von 18 Uhr bis in die Puppen der Teufel los ist.
Höllischen Mittelalterrock gibt es auf die Teufelsohren. Eine prächtige Feuershow mit Fackellicht gibt dem Ganzen eine fantastische Atmosphäre. Schauspielereien der besonderen Art gibt es zu erleben.
In diesem Jahr wartet ein ganz besonderer Konzerthöhepunkt auf alle Teufelsohren: Schelmish gibt sich die Ehre!
Hexen aller Blocksberge flanieren auf und ab und treiben ihr Unwesen. Feuerspucker sprühen ihre leuchtenden Fontänen in die Walpurgisnacht. Besenbinder und Alchimisten sowie vielerlei Spukgestalten halten die gesamte Burg in ihrem heißen Atem. Auf den Bühnen spielt das Mittelalter ganz unverblümt auf. Eine teuflische Lichtinstallation erzeugt erotische Bilder, die ins Mark dringen.
In das turbulente Geschehen ist nicht nur der speziell für die Walpurgisnacht mittelalterlich ausgestaltete Burghof einbezogen - auch vor der "Königin des Saaletales" geht es heiß her. Dort tanzt man bei der Hexen- und Teufelsparty im Schein des Walpurgisfeuers in den Mai, welches gegen 21 Uhr entzündet wird.
Wichtige Informationen:
| Öffnungszeit: |
von 18 bis 1 Uhr |
| Burgzoll: |
15 € Erwachsener 10 € Ermäßigt |
| Anreise: |
zur Anfahrtsskizze |
Es wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten, da nur eine begrenzte Anzahl an Burgzoll-Karten zur Verfügung stehen.
Wichtige Hinweise!
Wegen umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf der Leuchtenburg ist es körperlich beeinträchtigten Personen nicht oder nur erschwert möglich die Burg in vollem Umfang zu besuchen. Auch kann während der Veranstaltung der Burgberg nicht befahren werden.
Für Kinder besteht während der Veranstaltungen eine Aufsichtspflicht der Eltern. Zudem weisen wir darauf hin, dass zu allen Veranstaltungen das Jugendschutzgesetz gilt. Nachzulesen unter: http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html.